Hunde beim Spaziergang
an die Leine nehmen
Seit kurzem hat die Schon-, Brut- und Setzzeit der Wildtiere begonnen. Dies bedeutet, dass Hunde beim Spaziergang durch Landschaft und Wald an die Leine genommen werden sollten.
Das Wetter ist endlich schön und verlockt zu Spaziergängen, auch mit Hund. Von Hundehaltern wird zurzeit eine erhöhte Rücksichtnahme und Verantwortung verlangt.
Von Anfang März bis Mitte Juli erstreckt sich die so genannte Schon-, Brut- und Setzzeit. Während dieser Zeit haben nahezu alle Wildtiere Nachwuchs und sowohl die Elterntiere als auch der Nachwuchs brauchen viel Ruhe und Schutz.
Wie Barbara Merx von der Gruppe Natur-Sinn in Sinntal mitteilt, sollten Hunde während dieser Zeit an die Leine genommen werden und Feld- und Waldwege beim Spaziergang nicht verlassen werden. Nur so sei sicherzustellen, dass die Tiere nicht aufgeschreckt und unnötigerweise gestresst werden. Dies könnte sogar ihr Leben kosten. Auch wird darauf hingewiesen, dass vermeintlich einsame Wildtierbabys nicht mitgenommen werden sollen, da die Mutter meist nicht weit entfernt sei. Im Zweifelsfall sollte eine Wildtierstation kontaktiert werden.
Für das Halten von Hunden schreibt die Hessische Gefahrenabwehrverordnung vor: „Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen und Tieren ausgeht. Es ist in jedem Fall strafbar, wenn der Halter es zulässt beziehungsweise nicht in der Lage ist, es zu unterbinden, dass sein Hund hinter Wild herjagt“.
Nicht nur freilaufende Hunde sind während der Schonzeit der Wildtiere ein Problem. Ein generelles Problem ist die Verschmutzung der Landschaft mit Hundekot. Die Hinterlassenschaften der Hunde sind ein Ärgernis für Mitmenschen, die hineintreten und eine Belastung für Kinder, die wegen vieler Tretminen nicht unbeschwert in Grünanlagen spielen können. Die Ausscheidungen sind zudem eine Gesundheitsgefahr für Menschen und Tiere und müssen deshalb beseitigt werden.
„Die Nichtbeseitigung des Hundekots stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Abfallgesetz dar und kann die Einleitung eines Bußgeldverfahrens zur Folge haben“, betont der Leiter des Ordnungsamtes der Gemeinde Sinntal, Carsten Sperzel. Wie er erläutert, erreichen die Gemeindeverwaltung immer wieder Beschwerden über Hundekot-Verschmutzunen.
Die Gemeinde weist alle Hundebesitzer auf ihre Verpflichtung hin, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Der Kot gehöre in einen Beutel, den jeder Hundehalter immer dabei haben sollte, dieser sollte dann zuhause in der Mülltonne entsorgt werden.