Neue Besucherregelung in den Main-Kinzig-Kliniken

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Seit einer Woche sind erste Lockerungen des Besuchsverbots in hessischen Krankenhäusern in Kraft getreten, die Kontakte der Patienten zu ihren Angehörigen in begrenztem Maße ermöglichen sollen.
Dieter Bartsch, Geschäftsführer der Main-Kinzig-Kliniken, begrüßt diesen Entschluss der Landesregierung. „Es steht außer Frage, dass der Genesungsprozess unserer Patienten neben einer qualitativ hochwertigen medizinischen und pflegerischen Versorgung in hohem Maße auch von sozialen Kontakten und dem Zuspruch von Angehörigen abhängt“, so Dieter Bartsch. „Wir freuen uns mit den beschlossenen Lockerungen weitere Schritte in eine neue Normalität gehen zu können.
Dennoch wird die Sicherheit unserer Patienten, der Mitarbeiter und auch der Besucher uneingeschränkt oberstes Gebot sein“, ergänzt Bartsch und bittet daher alle um entsprechende Unterstützung: Besuche sollen weiterhin – insbesondere bei absehbar kurzen stationären Aufenthalten und unproblematischen Genesungsverläufen – eher zurückhaltend gehandhabt werden. Ziel sei es, einen höchstmöglichen Infektionsschutz aufrechtzuerhalten.
In den Main-Kinzig-Kliniken gilt:
Patienten dürfen in den ersten sechs Tagen ihres Aufenthalts insgesamt bis zu 2 Besuche von jeweils maximal 2 Personen empfangen. Die Besuchszeit ist auf 1 Stunde beschränkt. Die Besuche können in der Zeit von 14 bis 19 Uhr stattfinden. Einlass der letzten Besucher ist 18 Uhr. Pro Patientenzimmer darf immer nur ein Patient Besuch empfangen.
Besucher und Patienten müssen permanent einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Besuche von Kindern unter 6 Jahren sind nicht gestattet. Größere Kinder müssen sich ebenfalls an die gültigen Hygieneregeln halten und einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Selbstverständlich gelten die generellen Hygieneregeln wie 1,5 Meter Abstand, Hände desinfizieren, Husten- und Niesregeln weiterhin.
Besucher, die die Kliniken betreten möchten, müssen ein entsprechendes Formular zur „Besuchsberechtigung“ ausfüllen, sich einem kurzen Gesundheits-Check unterziehen sowie Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Beschleunigen können Besucher den Ablauf, in dem sie sich die Besuchsberechtigung bereits vorab auf der Klinik-Webseite (www.mkkliniken.de/coronavirus.aspx) herunterladen, ausdrucken und vorausgefüllt mitbringen. Nach der Prüfung der Dokumente und der Temperaturmessung können Besucher dann direkt auf die Station gehen, auf der sich der zu besuchende Patient befindet.
Personen, die in den vergangenen 14 Tagen unter spezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere litten, sowie Personen mit Atemwegserkrankungen, ist der Zutritt weiterhin untersagt. Dies gilt auch für Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage eines der Risikogebiete gemäß der Liste des RKI besucht haben und/oder Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten und/oder an COVID-19 erkrankten und/oder einer unter Quarantäne stehenden Person hatten.
In den Hochrisikobereichen gilt – wie bisher – ein generelles Besuchsverbot. Ausnahmen sind nur in Einzelfällen aus besonderem Anlass möglich und müssen mit dem behandelten Arzt telefonisch abgestimmt werden. Zu den Hochrisikobereichen zählen: Intensivstation, Herzüberwachungsstation (CPU), Bereiche mit nachweislichen infektiösen Patienten, Bereiche mit Patienten unter Infektionsverdacht, Schlaganfalleinheit (Stroke Unit).
Dieter Bartsch: „Wenn jeder seinen Teil dazu beiträgt, sind die neuen Regelungen ein vernünftiger Kompromiss zwischen Öffnungen der Kliniken auf der einen und dem Schutz aller Beteiligten auf der anderen Seite.“